Transfergesellschaft
Eine Transfergesellschaft nach § 216 b SGB III ist gekennzeichnet durch den freiwilligen Übergang der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter in eine Gesellschaft. Die betroffenen Mitarbeiter scheiden in diesem Fall vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Unternehmen aus und gehen für maximal 12 Monate in die Transfergesellschaft über.
Die Mitarbeiter werden über die Verbleibdauer in der Transfergesellschaft freigestellt. Sie erhalten die gleichen Transfermaßnahmen wie in der Transferagentur, es können darüber hinaus durch die Freistellung von der Arbeit auch längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen realisiert werden.



